Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1.  Alle Leistungen und Angebote der Iftra GmbH (nachstehend „Iftra" genannt) werden auf www.iftra.de sowie den dort genannten Seiten (u.a. www.seniorenportal.de, www.residenz- kompass.de, www.deutsche-pflegejobs.de, www.deinplus-siegel.de, www.recruiting-allianz.de) aufgeführt und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Außerdem gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für unsereAdvertorials und exklusive Themenkanäle in unseren Ressorts auf FAZ.NET, Handelsblatt Online und SeniorenRatgeber (Partner der ApothekenUmschau) sowie in unserer Community SENIORENTREFF. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Iftra und den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden "Anbieter" genannt).

1.2.  Die Mitarbeiter von Iftra sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt. Abweichende Änderungen bedürfen der Textform.

1.3.  Das Angebot von Iftra richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Anbieter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Der Anbieter erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

2. Leistungen

2.1. Iftra betreibt die Online-Plattformen www.deutsche-pflegejobs.de, www.seniorenportal.de sowie www.residenz-kompass.de (nachstehend die „Internetseiten“ genannt). Diese ermöglichen es den Anbietern, ihre Einrichtungen und Angebote den Portalbesuchern (nachstehend „Interessenten“ genannt) zu präsentieren oder thematisch passende Waren und Dienstleistungen anzubieten. Iftra stellt dem Anbieter einen Zugang zum Serviceportal zur Verfügung, so dass der Anbieter eigenständig anhand eines vorgegebenen Formulars seine Daten erstellen kann. Alternativ wird Iftra die auf der Grundlage der übermittelten Daten erstellten Darstellungen online auf den Internetseiten und auf der Seite von Kooperationspartnern (FAZ.NET, Handelsblatt Online und SeniorenRatgeber-Partner der ApothekenUmschau) zur Verfügung stellen. Die Interessenten können, vermittelt über die Internetseiten von Iftra, Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen an die Anbieter stellen. Iftra bemüht sich, diese Anfragen an das angefragte bzw. geeignete Unternehmen weiterzuleiten. Die angefragten Anbieter haben sodann eigenständig dem Interessenten entsprechende Angebote bzw. Informationen zu übermitteln. Iftra wird bei der Vermittlung der Anfragen vorzugsweise auf Anbieter zurückgreifen, die sich für diesen Dienst auf der Online-Plattform registriert haben. Iftra ist es jedoch gestattet, weitere, nicht auf der Online-Plattform registrierte Unternehmen zur Abgabe von Angeboten bzw. Informationen zu veranlassen.

2.2.  Iftra bietet die Integration und Darstellung der Website des Anbieters auf der Online- Plattform an. Die Integration der Website des Anbieters erfolgt in der Form eines Inlineframe (iframe). Auf der Anbieter-Webseite müssen CORS-Header gesetzt werden, die den Browsern sagen, dass www.seniorenportal.de Dateien der Anbieter- Webseite laden dürfen. Alternativ kann der Anbieter diese Einschränkung auch durch die Server-Einstellung X-Frame-Option aufheben. Außerdem dürfen auf den Anbieter- Webseiten keine sogenannte „Framekiller“ eingesetzt werden, die eine Anzeigeunterbinden oder eine andere Darstellung der Anbieter-Webseite erzwingen.

2.3.  Die Online-Plattform wird von Iftra aktiv beworben, um die Anzahl der Interessenten auf der Plattform stetig zu steigern.

2.4.  Iftra übernimmt ausschließlich die Weiterleitung beziehungsweise Vermittlung der Anfragen. Sie wird in keinem Fall selbst Vertragspartner von zwischen den Interessenten und Anbietern geschlossenen Verträgen. Die Durchführung von Verträgen liegt somit ausschließlich im Verantwortungsbereich der Interessenten und Anbieter.

2.5.  Iftra ist bestrebt, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen.

2.6.  Iftra ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anbietern und Interessenten auch eigene und fremde Zusatzinformationen oder Zusatzangebote zu übermitteln. Iftra ist ebenfalls berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine für den Anbieter kostenlose ergänzende Verbreitung des Angebots über kooperierende Internetseiten vorzunehmen.

2.7.  Weitergehende Leistungen der Iftra gegenüber den Anbietern sind nicht geschuldet. Iftra ist insbesondere für die Überprüfung der Beiträge der Anbieter nicht verantwortlich.

3. Rechte und Pflichten des Anbieters

3.1.  Der Anbieter kann sich und seine Einrichtung oder Dienstleistung auf der Online- Plattform präsentieren. Ein Anbieter, der über einen aktuell kostenpflichtigen Eintrag verfügt, erhält sämtliche Anfragen von Interessenten zu seinem Angebot garantiert weitergeleitet.

3.2.  Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestzahl an Vermittlungen von Anfragen oder sonstigen Informationen. Die Anzahl der Vermittlungen hängt maßgeblich von den jeweiligen Interessenten sowie der allgemeinen Nachfrage in der jeweiligen Region ab.

3.3.  Der Anbieter stellt sicher, dass die E-Mail-Adresse, die er Iftra als Kontaktadresse genannt hat, regelmäßig überprüft wird. Iftra übersendet sämtliche Anfragen von Interessenten sowie Informationen zum Vertragsverhältnis an diese E-Mail-Adresse.

3.4.  Der Anbieter verpflichtet sich ausschließlich seriöse, vom Gesetzgeber nicht missbilligte Angaben einzustellen und die an Iftra übermittelten bzw. die auf der Serviceplattform eingegebenen Informationen sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und dieses unverzüglich zu deaktivieren, wenn diese nicht mehr der Wahrheit entsprechend sind. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Hierbei muss er alle für die Entscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale wahrheitsgemäß angeben. Der Anbieter garantiert insbesondere, dass er hinsichtlich der von ihm gelieferten Materialien (Texte, Bilder, Code etc.) für die vertragsgegenständliche Nutzung (etwa Bewerbung auf Webseiten und Printanzeigen) uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und die Inhalte insoweit frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Hersteller alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- oder Auswertungs-Rechte zu besitzen und gegebenenfalls übertragen zu dürfen. Der Anbieter verpflichtet sich keine strafrechtlich relevante (z.B. pornografische Darstellungen) und keine wettbewerbswidrigen Angaben zu machen.

3.5.  Der Anbieter hält Iftra von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Iftra geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

3.6.  Der Anbieter verpflichtet sich, eingehende Anfragen von Interessenten innerhalb von zwei Werktagen inhaltlich zu beantworten. In diesem Zeitraum müssen die angefragten Informationen erteilt oder ein angefragtes Angebot unterbreitet werden. Die Bearbeitungsfrist beginnt bei Zugang der Anfrage beim Anbieter. Als Werktage gelten Montag bis Samstag.

4. Änderungsvorbehalt – Änderung der Listenpreise und der AGB

4.1.  Iftra behält sich Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen, die Iftra daran ein berechtigtes Interesse hat und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Die Änderungen der Leistungen werden den Anbietern rechtzeitig schriftlich angezeigt.

4.2.  Iftra ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderung der allgemein für Anbieter von Iftra mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bewegt.

4.3.  Eine Preisanpassung wird frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Anbieter wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland hinaus kann der Anbieter den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Erklärung mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung kündigen. Iftra wird den Anbieter mit dem Erhöhungsverlangen in Textform auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.

4.4. Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Iftra, wird die jeweilige Neufassung frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung Vertragsinhalt, wenn Iftra die Änderungen dem Anbieter in Textform unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung mitteilt und der Anbieter nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

5. Vertragsschluss

5.1.  Der Vertrag kommt mit der Annahme des Iftra-Angebots durch den Anbieter zustande.

5.2.  Iftra behält sich vor ein Angebot nicht zu unterbreiten. Das Angebot der Iftra ist in der Regel drei Wochen gültig. Iftra behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist ein erneutes Angebot an den Anbieter zu überlassen.

5.3 Bonitätsprüfung
Iftra ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung Informationen über die Kreditwürdigkeit des Anbieters bei der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss einzuholen und eine solche Bonitätsprüfung jederzeit durchzuführen. Zu diesem Zweck übermittelt Iftra den Namen und die Kontaktdaten des Anbieters an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung sind unter: www.boniversum.de/eu-dsgvo/ zu finden.

5.4 Rücktrittsvorbehalt
Iftra ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten hinsichtlich einer objektiv fehlenden Kreditwürdigkeit des Anbieters vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Leistungsanspruch von Iftra ernsthaft gefährdet ist. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen die Bonitätsprüfung des Anbieters ein negatives Rating in den Klassen V oder VI ergibt. Ein Rücktrittsrecht von Iftra besteht auch für den Fall, dass der Anbieter mit einer Zahlung in Verzug gerät.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

6.1.  Die Laufzeit eines Vertrags über eine kosten- oder provisionspflichtige Leistung beträgt, soweit nicht anders vereinbart, zwölf Monate.

6.2.  Alle Verträge verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu den vertraglich vereinbarten Konditionen um zwölf Monate entsprechend 6.1., sofern nicht drei Monate vor Laufzeitende eine Kündigung in Textform erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung.

Hiervon ausgenommen sind Verträge im Bereich Recruiting für die Pflege, Content Marketing sowie Social Media Marketing (gem. www.iftra.de/marketing).

6.3.  Iftra ist berechtigt, ein Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und den Anbieter aus dem System zu löschen, wenn der Anbieter nachhaltig gegen seine Vertragspflichten, insbesondere gegen solche der Ziff. 3.4 und 7.2, verstößt und die Vertragsverletzung auf Mahnung von Iftra nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mahnung beseitigt. Im Einzelfall kann eine kürzere Frist gesetzt werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet in diesem Fall nicht statt.

7. Preise und Fälligkeit

7.1.  Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und gegenüber dem Anbieter bekannt gemachten Entgelte. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2.  Die Gebühren für den Leistungszeitraum nach 6.1. werden, sofern nicht nachweislich etwas anderes vereinbart wurde, zu Beginn jedes Leistungszeitraumes für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei, falls nicht anders vereinbart, einmalig zu Beginn der Laufzeit. Bei Mehrjahresverträgen erfolgt die Rechnungsstellung in den Folgejahren jeweils zu Beginn der nächsten 12 Monate. Der Rechnungsbetrag ist durch den Anbieter binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf ein Konto von Iftra zu entrichten. Die Rechnung wird dem Anbieter per E-Mail übersandt.

Auch wenn der Kunde seine Daten zum vereinbarten Leistungsstart nicht eingestellt bzw. an Iftra geliefert hat und damit eine Darstellung auf dem Portal nicht möglich ist, so erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn des vereinbarten Leistungszeitraums.

7.3.  Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Iftra vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Iftra entstehen, werden weiter belastet. Der Anbieter wird darauf hingewiesen, dass er bei einer durch ihn verschuldeten, nicht rechtzeitigen Lieferung der erforderlichen Daten verpflichtet ist, der Iftra das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

7.4.  Iftra ist grundsätzlich dazu berechtigt, bei Falschangaben oder fehlender Angaben im Evaluierungsbogen oder bei Verletzung gesetzlicher Regelungen, Verletzung der Persönlichkeitsrechte o.ä. entsprechende Inhalte zu entfernen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung des Entgelts.

8. Gewährleistung, Haftung, Aufrechnung

8.1.  Gewährleistungsansprüche gegenüber Iftra ergeben sich aus § 634 BGB. Der Anbieter ist verpflichtet zunächst Nacherfüllung unter Setzung einer angemessenen Frist zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter erst dann nach Maßgabe des § 634 Nr. 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder nach Maßgabe des § 634 Nr. 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

8.2.  Iftra haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Iftra oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3.  Im Übrigen ist die Haftung von Iftra für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Iftra nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit Iftra hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Iftra auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

8.4.  Iftra haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.

8.5.  Der Anbieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Anbieter, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1.  Die von dem Anbieter an Iftra gegebenen Daten werden von Iftra zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Anbieterauftrag im Einzelnen ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Die Einhaltung der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. DSGVO und BDSG) wird beachtet.

9.2.  Iftra erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Anbieters ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

9.3.  Der Anbieter erhält Kontaktdaten von Interessenten, um deren Anfragen zu bearbeiten und darf die Daten auch nur für diese Zwecke verwenden. Der Anbieter ist verpflichtet, die Zweckbindung der Datenübertragung nach den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und sich bei der Nutzung der Daten entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO zu verhalten. Bei Verstößen der Anbieter haften diese allein. Die Haftung der Iftra hierfür ist ausgeschlossen. Der Anbieter hält Iftra von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Iftra geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

10. Sonstiges

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

10.2. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien Mannheim, sofern der Anbieter Kaufmann ist.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.

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