Anzeigensonderveröffentlichung

Pflegesachverständige

Fernlehrgang zur Bewertung und Begutachtung von Pflegedienstleistungen

In Deutschland leben zunehmend mehr pflegebedürftige Menschen. Mit ihnen steigt der Bedarf nach einer stärkeren Professionalisierung der Pflege. Doch wer behält eigentlich den Überblick über die Gesetze? Und wer entscheidet in letzter Instanz, was im Einzelfall angebracht ist?

Aufgabe der Pflegesachverständigen

Mit der Pflegereform wurden bestimmte Berufe immer gefragter: Neben dem/r Pflegeberater/in, der/die beim Aufbau einer Versorgungsstruktur unterstützt, wird die Tätigkeit des/r Pflegesachverständigen immer wichtiger. Denn er/sie hat alle gesetzlichen Regelungen und pflegerischen Standards im Blick.

Das beginnt schon bei der Einschätzung der Pflegestufe: Im Allgemeinen entscheidet ein/e Gutachter/in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, welchen Pflegegrad ein/e Bedürftige/r hat. Danach bemisst sich Umfang und Aufwand der ambulanten oder stationären Pflege.

Schon hier kann ein/e Pflegesachverständige/r zum Einsatz kommen. Durch seine/ihre langjährige Erfahrung in der Pflege und ausgezeichnete Kenntnis des Pflegesystems kann auch er/sie solche Einschätzungen vornehmen.

Doch die eigentliche Aufgabe ist diesem übergeordnet: Denn wenn die Feststellung unklar ist oder die Parteien sich nicht einig sind, wird die Expertise eines/r Pflegesachverständigen herangezogen. Er/Sie ist die fachliche Instanz, die auch bei juristischen Verfahren zu Rate gezogen wird.

Neutralität ist oberstes Gebot

Mit steigenden Kosten und sinkenden Mitteln wird die präzise Einschätzung des Bedarfs immer wichtiger, nicht zuletzt auch um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Auch die Bewertung von Pflegemaßnahmen und  -einrichtungen zählt zu den Aufgaben eines/r Pflegesachverständigen. Deshalb darf er/sie auch nicht die Interessen anderer Akteure/innen in der Pflege vertreten.
 
Zeichnen sich also Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit vor allem durch Einfühlungsvermögen aus, müssen Pflegesachverständige den Einzelfall vom wissenschaftlichen Standpunkt aus betrachten. So prüfen sie anhand von Standards, Fachliteratur und rechtlichen Rahmenbedingungen, ob eine Einschätzung richtig vorgenommen wurde, ob richtig gehandelt – sprich: gepflegt – wurde oder ob eine Einrichtung den Qualitätsnormen entspricht. Oftmals halten sie ihre Einschätzung in einem Gutachten fest, das vor Gericht Verwendung findet.

Emotionale Nähe ist hier unsachlich und unerwünscht – Neutralität das A und O.

Neue Aufgabe und Chance für die Karriereplanung

Die Sachverständigentätigkeit stellt ein neues Aufgabenfeld dar und bietet viele Möglichkeiten der persönlichen Karriereplanung außerhalb der traditionellen Strukturen. In erster Linie ist sie eine Chance für Fachkräfte, die eine neue Herausforderung suchen, aber ihre Expertise weiter zum Einsatz bringen wollen.

Die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit des/r Sachverständigen. Deshalb eignet sich die Tätigkeit auch gut für Fachkräfte, die aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht (mehr) in der Pflege arbeiten können.

Auch bei sozialen Diensten, Pflegekassen, beim MdK oder in Unternehmen, die sich auf Pflegegutachten spezialisiert haben, finden Pflegesachverständige ihren Einsatz.

Expertise und wissenschaftliches Denken

Eine solche Tätigkeit erfordert viel Erfahrung und fachliche Expertise. Deshalb müssen Pflegesachverständige eine grundständige Ausbildung in einem Pflegeberuf und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mitbringen.

Wesentliche Voraussetzung für die Weiterbildung ist auch die Bereitschaft, sich wissenschaftlich mit Texten, Gesetzen und juristischen Verfahren auseinander zu setzen.

Dafür öffnet der Abschluss auch die Tür zur akademischen Laufbahn. So ermöglicht der Abschluss auch den Einstieg in ein Pflegemanagement-Studium – auch ohne Abitur.

Bundesweit einzigartiger Fernlehrgang

Mit einem Fernlehrgang über 6 Monate in Vollzeit oder 12 Monate berufsbegleitend wird man bei FORUM Berufsbildung auf das wissenschaftliche Arbeiten und die Sachverständigentätigkeit vorbereitet. Das Sozialrecht und das Verfassen von Gutachten stehen hier im Vordergrund, aber auch Qualitätsmanagement und Kommunikation spielen eine große Rolle.

Das Besondere an dem Lehrgang: Bis auf ein Seminar kurz vor der Prüfung kann diese Weiterbildung hervorragend parallel zum Beruf bzw. zu Hause absolviert werden. Der Fernlehrgang startet zu Beginn jeden Monats und ist staatlich anerkannt.

Weitere Infos: FORUM Berufsbildung, Tel. 030 259 008-0

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